Bei Rezepturumstellungen ist es nicht zu vermeiden, dass im Lebensmitteleinzelhandel noch für eine gewisse Zeit unter derselben Verkehrsbezeichnung Erzeugnisse unterschiedlicher Zusammensetzung, nämlich einmal nach der alten Rezeptur und zum anderen bereits nach der neuen Rezeptur, zu finden sind. Daher empfehlen wir, grundsätzlich auch jeweils die Zutatenliste zu lesen, um sicher zu gehen, dass in den Erzeugnissen nicht etwa Stoffe enthalten sind, von denen du annimmst, sie könnten bei dir eine Unverträglichkeitsreaktionen/Allergien auslösen.
keine zusätzlichen Farben
keine Geschmacksverstärker
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