Anfang 2001 vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft eingeführtes, einheitliches staatliches Siegel für Lebensmittel aus ökologischem Landbau. Die Vergabekriterien orientieren sich an den gesetzlichen Mindestanforderungen, die für alle Bio-Lebensmittel in Europa gelten und in der EG-Öko-Verordnung festgeschrieben sind. Das B. ist ein nationales Zeichen für Bio-Lebensmittel, die in Deutschland verkauft werden, jedoch auch aus anderen EU-Staaten oder Drittländern stammen können. Seit dem 01.07.2010 ist EU-weit die Verwendung des EU-Bio-Logos für Bio-Lebensmittel gesetzlich vorgeschrieben. Das nationale Bio-Siegel darf somit nur noch zusätzlich verwendet werden.
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